Rechtsprechung
BSG, 14.03.2016 - B 12 KR 95/15 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Kein Anspruch eines Beitragszahlers auf eine generelle Unterlassung einer bestimmten Verwendung von Mitteln aus dem Beitragsaufkommen in ...
- rewis.io
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Krankenversicherung - kein verfassungsrechtlich begründeter Anspruch eines Beitragszahlers auf generelle Unterlassung einer bestimmten Verwendung von Mitteln aus dem Beitragsaufkommen
- ra.de
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- rechtsportal.de
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- SG Berlin, 26.11.2014 - S 143 KR 1377/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2015 - L 1 KR 21/15
- BSG, 14.03.2016 - B 12 KR 95/15 B
- BSG, 21.09.2017 - B 12 KR 40/16 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 12 KR 95/15 B
Im Übrigen hat das BVerfG bereits entschieden, dass die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für das Leben den Gesetzgeber nicht hindert, Leistungen der sozialen Krankenversicherung bei einem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft vorzusehen (BVerfGE 88, 203, 325 ff). - BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 11/09 R
Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a …
Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 12 KR 95/15 B
Darüber hinaus hat das BSG bereits mehrfach auf Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V erkannt, ohne Zweifel an deren Vereinbarkeit mit dem GG zu äußern (vgl zB BSGE 107, 177 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 13;… zur Beitragsbemessung zuletzt BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 27, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen). - BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166 …
Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 12 KR 95/15 B
Dazu müsste dargelegt werden können, dass sich im vorliegenden Rechtsstreit eine Rechtsfrage ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich ist, insbesondere dass die Frage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist (Klärungsbedürftigkeit), und dass deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
- BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 5/10 R
Bundesagentur für Arbeit - Erstattung eines Aussteuerungsbetrages an den Bund in …
Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 12 KR 95/15 B
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass ein Beitragszahler in der Sozialversicherung aus seinen Grundrechten grundsätzlich keinen Anspruch auf generelle Unterlassung einer bestimmten Verwendung von Mitteln aus dem Beitragsaufkommen herleiten und allenfalls geltend machen kann, der Gesetzgeber habe insoweit äußerste verfassungsrechtliche Grenzen überschritten (vgl BSGE 110, 130 = SozR 4-4200 § 46 Nr. 2, Leitsatz 2 und RdNr 14 ff mwN). - BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht
Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 12 KR 95/15 B
Dazu müsste dargelegt werden können, dass sich im vorliegenden Rechtsstreit eine Rechtsfrage ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich ist, insbesondere dass die Frage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist (Klärungsbedürftigkeit), und dass deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente
Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 12 KR 95/15 B
Eine Rechtsfrage ist jedoch auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn das BSG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung auch der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr, vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17;… SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6). - BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92
Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung
Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 12 KR 95/15 B
Eine Rechtsfrage ist jedoch auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn das BSG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung auch der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (…stRspr, vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6). - BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit
Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 12 KR 95/15 B
Dazu müsste dargelegt werden können, dass sich im vorliegenden Rechtsstreit eine Rechtsfrage ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich ist, insbesondere dass die Frage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist (Klärungsbedürftigkeit), und dass deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr;… vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87
Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge
Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 12 KR 95/15 B
Dazu müsste dargelegt werden können, dass sich im vorliegenden Rechtsstreit eine Rechtsfrage ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich ist, insbesondere dass die Frage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist (Klärungsbedürftigkeit), und dass deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr;… vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
- BSG, 21.09.2017 - B 12 KR 40/16 B
Befreiung von der Versicherungspflicht; Grundsatzrüge; Kein Anspruch auf …
Sie nimmt hierbei - ohne weitere (zusätzliche) Erläuterungen - Bezug auf eine Begründung, die sie einer früheren, als unzulässig beurteilten Nichtzulassungsbeschwerde (B 12 KR 95/15 B) seinerzeit - unter dem 8.10.2015 - beigefügt hatte.